Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung
gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/2088/oj?locale=de
Stand: 25/8/2025
invest/bar Portfolio-Beratung GmbH ist „Finanzberater“ im Sinne dieser Verordnung.
Wie bezieht investbar Nachhaltigkeitsrisiken bei den Anlageberatungstätigkeiten ein?
(gem. § 3 der Offenlegungsverordnung:)
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
§ 2, Punkt 22 der og Verordnung definiert „Nachhaltigkeitsrisiko“ als „ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.“
Umwelt
Im Bereich „Umwelt“ sind die Prozesse des Klimawandels komplex aber wissenschaftlich relativ gut absehbar und die Auswirkungen auf wirtschaftliche Bedingungen und damit Investitionen prognostizierbar. An den Finanzmärkten steht Risiko in einem engen logischen Zusammenhang mit Chance, d.h. die Nachhaltigkeitsrisiken im Bereich Umwelt bieten auch Chancen – etwa für Unternehmen, die Lösungen für Verlangsamung von oder Anpassung an Klimawandel anbieten. Nachhaltigkeit in diesem Sinne als Risiko und Chance ist wesentlicher Teil unserer Anlageberatung; welche Verfahren wir hierfür anbieten, erläutern wir in dem Abschnitt „Nachhaltigkeit“ auf unserer website.
Aber die oben zitierte Definition beinhaltet logisch weitere Ebenen, nämlich wie gesellschaftliche Akteure auf diese Entwicklungen reagieren:
a) Unternehmen und andere wirttschaftliche Akteure wie Konsument:innen
b) Gesetzgeber
c) Die Anpassung von Finanzmarkt-Akteuren an neue Regulatorik
a) Unternehmen: Von diesen Einflüssen zweiter Ordnung sind die wirtschaftlichen Akteure wie Unternehmen Gegenstand der Analyse- und Prognose-Tätigkeiten am Finanzmarkt, die daher in die laufende Gestaltung von Investmentfonds einfließen (siehe auch unten „governance“).
b) Gesetzgeber
Die größere Unsicherheit geht akuell von Gesetzgebern aus, da Klimawandel zu einem zentralen Konfliktthema konkurrierender politischer Strömungen gemacht wurde; je nach Wahlergebnis werden beschlossene Regelungen und Förderungen geändert oder gar zurückgenommen.
Dieses Verhalten bewirkt einerseits erhöhte Unsicherheit für die wirtschaftlichen Akteure und erhöht die Kosten der Anpassung an sich ändernde Regeln. Aus diesem Bereich entstehen also unerwartete Risiken, die aus Unvorhersehbarkeit resultieren und die zu Ereignissen im Sinne dieser Verordnung führen können. Dieses Risiko trifft vor allem jene wirtschaftlichen Akteure, deren Geschäftsmodell von entsprechender Regelungen und Förderungen abhängt.
c) Finanzmarkt
Wie Finanzmarkt-Akteure Regulatorik umsetzen, kann neue Risiken erzeugen, etwa mit dem bereits oft geäußterten Vorwurf von „green-washing“ bei Finanzprodukten. In der Praxis sehen wir jedoch das häufigere Risiko im „brown-washing“ oder „green-hushing“, also dass eigentlich vorhandene nachhaltige Absichten verschwiegen werden, um die Kosten oder das Haftungsrisiko der Umsetzung von Regulatorik zu vermeiden; das kann etwa dadurch geschehen, dass ein Investmentfonds seine nachhaltigen Kriterien verschweigt, um den erhöhten Dokumentationspflichten von „nachhaltigen“ Fonds zu entgehen oder indem Anlageberater:innen ihren Kund:innen empfehlen, sich selbst als „nachhaltigkeitsneutral“ im Sinne der EU-Regulatorik zu erklären, um einem Haftungsrisiko zu entgehen. Das Risiko von brown-washing entsteht aus der Intransparenz: was nicht erklärt wird, kann nicht geprüft werden.
Soziales
Wenn unsere Klient:innen dies als Kriterium auswählen, beraten wir sie auch hinsichtlich
„Investition in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines sozialen Ziels beitragen, insbesondere eine Investition, die zur Bekämpfung von Ungleichheiten beiträgt oder den sozialen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Arbeitsbeziehungen fördert oder eine Investition in Humankapital oder zugunsten wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen.“ (Definition aus og Verordnung, § 2, Pkt. 17)
In welcher Form das möglich ist, legen wir in dem Bereich „Nachhaltigkeit“ dieser website dar.
Hinsichtlich der Formulierung eines „Risikos“ in dieser Verordnung ist uns jedoch keine Strategie bekannt, die Ereignisse „im Bereich Soziales“, „deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte“, misst oder investierbar macht.
Governance
In der deutschen Version der Verordnung wird der Begriff „Unternehmensführung“ verwendet; Investment-Strategien, die Unternehmen danach auswählen, ob diese aktiv und bewusst zur Vermeidung oder Verringerung des Klimawandels oder zur Anpassung an diesen beitragen, sind Gegenstand unserer Beratung, da dies zentraler Bestandteil sowohl der Messung von Nachhaltigkeits-Risiko durch Rating-Agenturen, als auch der Investmentstrategien von nachhaltigen Fonds ist. Details dazu in dem Bereich „Nachhaltigkeit“ auf dieser website. In der englischen Version dieser Verordnung steht allerdings „governance“, was eine deutlich breitere Bedeutung als „Unternehmensführung“ hat und auch die Leistung staatlicher Akteure meint.
Die politisch-ethischen Scores von Staaten (z.B. Demokratie, Menschenrechte) finden in nachhaltigen Fonds, die in Staatsanleihen investieren, Anwendung. Das beziehen wir in unsere Beratung ein, wenn entsprechende Bausteine in dem jeweiligen Portfolio sinnvoll und gewünscht sind.
Informationen, ob wir die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen bzw. warum nicht.
(Gem. § 4 (5) der Verordnung:)
Im engeren Sinne der EU-Regulatorik bezeichnen die „wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ (englisch „principal adverse impacts“, PAI) eine definierte Liste von aktuell 24 Indikatoren, mit denen die Nachhaltigkeit von Unternehmen, Immobilien und Staaten gemessen werden soll. Wenn Klient:innen dies wählen, können wir diese Indikatoren berücksichtigen.
Im weiteren Sinne berücksichtigen alle Nachhaltigkeitsstrategien im Fondsmanagement auf unterschiedliche Weise „nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“, etwa indem sie bestimmte Geschäftspraktiken ausschließen oder die relevante Leistung von Unternehmen im Vergleich zur peer group messen. Insofern werden diese Auswirkungen auch dann berücksichtigt, wenn Kund:innen nicht explizit eine Veranlagung gemäß PAIs, sondern gemäß anderer Nachhaltigkeitskriterien wählen.
Steht Vergütungspolitik im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken?
(gem. § 5:)
Investbar vereinbart mit Kund:innen grundsätzlich transparente Honorare; das Ausmaß der Nachhaltigkeit von Portfolios richtet sich nach den Anliegen unserer Klient:innen und verändert weder die Kosten für Klient:innen noch die Einnahmen von investbar. Somit gibt es keinen Anreiz für Klient:inen, nicht nachhaltig zu investieren noch für investbar, nicht nachhaltig zu beraten.